22.09.2007 - Glaser für Änderung des burgenländischen Gemeindewahlrechts
Zweitwohnsitzer-Regelung zu weitmaschig
Güssing. "Die Beispiele von Wählerevidenzen, die in den letzten Tagen bekannt wurden, zeigen deutlich, dass das burgenländische Gemeindewahlrecht änderungsbedürftig ist. Wenn ein Ort wie Nikitsch 680 Einwohner, aber durch die Berücksichtigung von Zweitwohnsitzern 991 Wahlberechtigte hat, führt sich die gegenwärtige Regelung über das Wahlrecht von Zweitwohnsitzern ad absurdum." Diese Meinung vertritt NR-Abg. Franz Glaser, Bezirksparteiobmann der ÖVP Güssing.
"Das Wahlrecht erlaubt, dass ein und dieselbe Person nicht nur in zwei Gemeinden wählt, sondern sogar in zwei Gemeinden kandidiert. Diese Regelung nützt beispielsweise der Güssinger SPÖ-Gemeinderat und Arbeiterkammer-Bezirkschef Alfred Brenner, der sowohl in Güssing als auch in Tobaj für den Gemeinderat kandidiert", berichtete Glaser. Dass der Bürgermeister von Bildein in Eberau zur Wahl gehen kann, weil er die geltenden Kriterien für Zweitwohnsitzer erfüllt, sei aufgrund der Gesetzeslage völlig gerechtfertigt." Dass die SPÖ Güssing diesen Umstand kritisiert, ist angesichts des Beispiels von Alfred Brenner mehr als scheinheilig", ergänzte Glaser.
In Zukunft sollte das Wahlrecht seinen eindeutigen Schwerpunkt bei den Hauptwohnsitzern haben, betonte Glaser." Zweitwohnsitzer sollten nur erfasst sein, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich in der betreffenden Gemeinde haben und das auch kontrolliert werden kann. Im Mittelpunkt einer Neuregelung sollen jene Bürger stehen, die in der Gemeinde ansässig sind, und deren politische Willensäußerung durch eine exzessive Auslegung der Zweitwohnsitzer-Regelung nicht verfälscht werden darf. Nikitsch sollte allen ein warnendes Beispiel sein", unterstrich Glaser. Zur Gemeinderatswahl 2012 sollte seiner Meinung nach eine entsprechende Änderung bereits in Kraft sein. |